ALG II und Miete – Kosten der Unterkunft Stadt Leipzig

Gepostet am Aug 7, 2014

Nach dem SGB II wird Arbeitsuchenden eine Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zugesichert. Allerdings erhalten viele ALG II-Empfänger in Deutschland zu wenig Geld für ihre Unterkunftskosten vom Jobcenter.

Das Sozialgericht in Leipzig hat deshalb schon in mehreren Entscheidungen ALG II-Empfängern vorläufig mehr Geld für die Kosten der Unterkunft zugesprochen. Weiterhin ist zu bedenken, dass auch in Leipzig die Mieten derzeit stetig steigen und sich die Nachfrage nach Wohnraum, nicht zuletzt durch die Ansiedlung großer Unternhemen, wie Amazon, weiter erhöht.

Informieren Sie sich deshalb vor einem Termin im Jobcenter ausführlich über die Ihnen zustehenden Leistungen!