Neuigkeiten zu Bundesmeldegesetz

Gepostet am Apr 13, 2016

Das Bundesmeldegesetz wurde zum 01.11.2015 von der Bundesregierung eingeführt. Dies besagt, dass sich Mieter bei Ein- und Auszug innerhalb von 14 Tagen vom Vermieter eine Bescheinigung ausstellen lassen müssen. Die Mieter müssen diese dann auf dem Einwohnermeldeamt vorlegen. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist es, die Anzahl der „Scheinanmeldungen“ zu reduzieren. Doch kaum ist das neue Gesetz in Kraft getreten, so soll es auch schon wieder verändert werden. Voraussichtlich soll ab 01.11.2016 nur noch bei Einzug eine Meldebetätigung ausgestellt werden müssen, da die Gefahr einer „Scheinanmeldung“ nur beim Einzug besteht, soll die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Abmeldung künftig ersatzlos entfallen. So könnte sich also die Bürokratie für die Vermieter wieder etwas reduzieren.